Diese Taxordnung regelt die Rechnungsstellung der Aufenthalts- und Betreuungskosten für die Bewohner des Mansio Schilfluggä und Wellenspiel der Stiftung Mansio, Münsterlingen.
Als Kantonseinwohner gelten Bewohner, die
ihren Wohnsitz im Kanton Thurgau haben oder deren Aufenthalt im Wohnheim ganz
oder teilweise aus Mitteln des Kantons oder einer thurgauischen Gemeinde bezahlt
wird.
Schweizer und Ausländer mit Wohnsitz in
einem anderen Kanton oder im Ausland gelten als Nichtkantonseinwohner.
Der Stiftungsrat setzt die Kosten fest und
dem Bewohner beziehungsweise seinem Versorger wird gemäss kantonalen Richtlinien
Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen nach Erhalt zu bezahlen.
Nach Eintritt der Fälligkeit mahnt die
Geschäftsführung den Schuldner. Für verspätete Zahlungen sind ab dem 30. Tag
nach Fälligkeit Verzugszinsen zu entrichten.
Anwendbar ist der Zinssatz für den
Steuerbezug.
Beträgt der Verzugszins weniger als Fr.
20.--, wird auf dessen Erhebung verzichtet.
Die Tagestaxe richtet sich nach den Vorgaben des Kantons Thurgau.
1. persönliche Kosten wie Taschengeld, Coiffeur, Telefon, Zeitschriften, Kleider und Schuhe oder deren Reparaturen;
2. zahnärztliche Behandlung/Optiker
3. Personen-, Vermögens- oder Sachschäden zulasten Dritter;
4. Gutachten und ausführliche Berichte
Sämtliche ärztliche Leistungen, Pflegeutensilien, Heilmittel und Hilfsmittel werden gesondert in Rechnung gestellt.
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Kantonseinwohner |
SFr. 135.00 |
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Ausserkantonale werden nach den Taxvorgaben des Wohnsitz-Kantons eingestuft (IVSE-Bestimmungen). |
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Nicht-IV-Rentner werden individuell nach dem zu erwartenden Betreuungsbedarf eingestuft. |
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Zusätzlich zur Grundtaxe wird eine allfällig zugesprochene Hilflosenentschädigung (HE) in Rechnung gestellt und der gesetzliche Vertreter/Versorger verpflichtet sich, die aktuelle Verfügung der HE der Heimleitung zukommen zu lassen. Liegt die Verfügung nicht vor, wird HE schwer verrechnet. Die HE wird auch rückwirkend in Rechnung gestellt.
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HLE I (leicht) |
SFr. 3.80 |
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HLE II (mittel) |
SFr. 9.50 |
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HLE III (schwer) |
SFr. 15.20 |
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HLE I (leicht) |
SFr. 7.60 |
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HLE II (mittel) |
SFr. 19.00 |
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HLE III (schwer) |
SFr. 30.40 |
In den Tagestaxen der Wohnheime sind drei Mahlzeiten inbegriffen. Bei Abwesenheit gemäss den kantonalen Vorgaben wird die Mahlzeitenpauschale von SFr. 20.-- pro Tag automatisch mit der Heimbewohnerrechnung verrechnet.